Charterbedingungen: Vollcharter der KAIRÓS
(als
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1.) Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reisende der Reederei ‚Sailing-Classics
BV’ - im folgenden SC genannt - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch SC zustande.
2.) Aufenthalt an Bord,
Reiseanforderungen
Alle Passagiere benötigen gültige Ausweispapiere (Personalausweis), für
bestimmte zu besuchende Inseln oder Länder ist möglicherweise ein gültiger
Reisepass und ein Visum erforderlich. Ohne Einreisegenehmigung ist es den
Passagieren in bestimmten Häfen nicht erlaubt das Schiff zu verlassen. Versäumt
der Passagier die ordnungsgemäße Beibringung der Reisedokumente, kann keine
Rückerstattung der Reisekosten erfolgen. Mit der Einschiffung an Bord
unterstellt sich der Passagier allen allgemein anerkannten Regeln der
Seemannschaft und des internationalen und holländischen Seerechts, insbesondere
der Schiffsführung.
3.) Gepäck
Das Gepäck muß ordentlich in einer flexiblen, faltbaren Tasche, Koffer oder
Rucksack verpackt sein und mit dem vollständigen Namen des Passagiers und des
Schiffes versehen werden. SC haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung des Gepäcks oder des persönlichen Eigentums.
4.) Medizinischer Zustand,
Gesundheitsbescheinigung
Alle medizinischen Umstände oder körperlichen Behinderungen, die einer
besonderen Versorgung oder Betreuung bedürfen, müssen SC bereits bei Buchung
mitgeteilt werden. Die Passagiere müssen in der Lage sein, mit Hilfestellung in
ein Schlauchboot einzusteigen und eine steile 11-stufige Treppe mit beidseitigem
Geländer zu begehen. SC erachtet das Reisen ab der 26. Schwangerschaftswoche als
Risiko und haftet nicht für sich daraus ergebende Komplikationen. SC ist
grund-sätzlich berechtigt, einer Person die auch teilweise Teilnahme an der
Kreuzfahrt zu verweigern, wenn diese, nach dem Ermessen von SC, auf Grund ihres
körperlichen oder geistigen Zustandes reiseuntauglich ist.
5.) Chartergebühr. Leistung
Die Chartergebühr wird in Euro für das gesamte Schiff ausgewiesen und
beinhaltet: Zurverfügungstellung der SY (CCV/Commercial Cruising Vessel) Kairós,
Vollcharter des Schiffs, Kosten für die nautische Besatzung, Versicherungen (Hull
und P & I), Treibstoffpauschale (ca. 35 l/Tag für die Stromerzeugung an Bord),
Endreinigung. Nicht beinhaltet sind: Hafengebühren, Treibstoff für die Reise,
Catering und Service sowie evt. Steuern und Abgaben an Hafenagenten. Es gelten
die Verabredungen im jeweiligen Einzelvertrag
6.) Vorauszahlung und Zahlung
Zur Sicherung Ihrer Reservierung ist innerhalb von 10 Tagen nach der
Buchungsbestätigung durch SC eine Vorauszahlung von 10% des Passagepreises pro
Person zu leisten (schriftliche Buchungsbestätigung). 3 Monate vor Reiseantritt
sind weitere 30% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Spätestens 30 Tage vor
Reiseantritt ist die Restsumme des Passageentgeltes zu zahlen. Die Zusendung der
Passagetickets erfolgt mit Eingang der vollständigen Zahlung. Zahlungen können
per Überweisung, Scheck oder bar erfolgen. SC kann bei nicht fristgemäßer oder
unzureichender Zahlung die Reservierung kündigen bzw. die Passageleistung
verweigern und Schadenersatz gemäß Pkt. 7 fordern.
7.) Reiserücktritt durch den
Anmeldenden, Rücktrittsgebühren
Vor Antritt kann der Reisende jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.
Folgende Stornogebühren fallen an (es gilt das Eingangsdatum der schriftlichen
Rücktrittsmeldung bei SC):
Bis 90 Tage vor Reisebeginn 90 % des Passagepreises
danach 100 % des Passagepreises
Es bleibt dem Passagier unbenommen, den
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt der Reise geringere
Kosten als die von SC geforderten pauschalen Gebühren entstanden sind. Vorbehalt
von Rechten und Haftungsbeschränkung.
8.) Reiserücktritt oder Änderung der
Reise durch Sailing-Classics
SC ist berechtigt, bei höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen die
Reise (auch teilweise) zu stornieren. Dabei sind sämtliche bezahlten
Passagekosten (ggfs. anteilig) zurückzuerstatten oder ein Ersatztermin
anzubieten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. SC und der
verantwortliche Kapitän sind nach eigenem Ermessen, ohne Haftungsübernahme bei
Schäden und ohne Rückerstattungspflicht jeglicher Art berechtigt, von der
angekündigten oder üblichen Reiseroute abzuweichen sowie Inhalt, Ausstattung und
Umfang der Reisen zu ändern oder zu modifizieren.
9.) Beschränkte Haftung für unabhängige
Vertragspartner
Die Haftung und Verantwortung von SC ist auf das Schiff beschränkt. Bei
allen Vereinbarungen, die zusätzliche Angebote und Vermittlungen, insbesondere
auch Sportangebote, betreffen, haftet SC nur in seiner Funktion als Vermittler
und nicht für die Dienstleistungen Dritter und den sich daraus möglicherweise
ergebenden Ansprüchen.
10. Versicherungen
Es wird der Abschluß einer Reiserücktritts- sowie einer Reisegepäck-,
Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung empfohlen. Bei Teilnahme am Segeln
sowie auf Regatten ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
11.) Salvatorische Klausel/Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen und die Wirksamkeit des
Vertrages unberührt.
Der Vertrag und diese Bedingungen
unterliegen niederländischem Recht. Zuständig ist der Richter des Landgerichts,
an dem SC seinen Sitz hat.
Sailing-Classics BV/19.11.2008
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